Jobticket für Mitarbeiter/innen der Verbandsgemeindeverwaltung
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat ein großes Interesse daran, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Besuchern, ausreichend Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Außerdem will man einen Beitrag für den Klimaschutz leisten und wünscht sich deshalb eine stärkere Nutzung des ÖPNV durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Aufgrund dessen hat, in Abstimmung mit der Verwaltung, der Personalrat eine Umfrage gestartet, inwiefern die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Angebot eines Jobtickets interessiert sind.
Bei dem Jobticket handelt es sich um ein verbundweit gültiges Ticket, welches dazu berechtigt, alle Arten des öffentlichen Nahverkehrs (Bus, Bahn und Straßenbahn) im kompletten Rhein- Nahe Verkehrsverbund von Worms, Mainz, Wiesbaden, Bingen bis nach Birkenfeld zu nutzen. Die Beschäftigten der Verbandsgemeinde zahlen hierfür anstatt des vollen Preises (bis zu 221,50 €/Monat) lediglich den Betrag von monatlich aktuell 40,80 €. Es handelt sich hierbei um eine Monatskarte, welche sich automatisch um einen Monat verlängert, wenn sie nicht bis zum 15. des aktuellen Monats gekündigt wird.
Bei dem Jobticketmodell handelt es sich um ein so genanntes Solidarmodell. Es räumt gegen Zahlung eines monatlichen Grundbeitrages (pro Mitarbeiter/in) durch den Arbeitgeber allen Beschäftigten die Möglichkeit ein, eine stark vergünstigte RNN Zeitkarte als sogenanntes Jobticket zu erwerben.
„Die Kosten für die Verbandsgemeindeverwaltung belaufen sich auf monatlich max. 340,00 €. Der Vertrag wird auch für unsere Verbandsgemeinde zwischen der Kreisverwaltung Alzey-Worms und dem RNN geschlossen. Dieser läuft probeweise für ein Jahr, beginnend ab 01.10.2020, mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist“, erläutert Bürgermeister Steffen Unger.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 31. August beschlossen, dass sich die Verwaltung zum 01.10.2020 dem Jobticket Modell der Kreisverwaltung Alzey-Worms anschließt. Zudem hat er die Verbandsgemeindeverwaltung damit beauftragt, den Vertrag für ein Jahr auf Probe mit der Kreisverwaltung zu schließen.
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